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Algemeine Geschäftsbedingungen

Algemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Juicetray GmbH, Mühlenhagen 158, 20539 Hamburg (nachfolgend „Juicetray GmbH“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden verpflichten die Juicetray GmbH nicht, auch nicht, wenn sie von der Juicetray GmbH nicht ausdrücklich zurückgewiesen werden oder die Bedingungen des Kunden bestim-men, dass abweichende Bedingungen des Lieferanten nicht oder nur nach schrift-
licher Anerkennung gelten sollen oder die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausgeführt wird.

1.3. Die Anwendbarkeit der AGB wird mit dem Kunden beim ersten Vertragsabschluss vereinbart. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte gleicher Art, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Beschränkung auf Geschäftskunden

2.1. Das Angebot der Juicetray GmbH richtet sich ausschließlich an Geschäfts-kunden/Unternehmer und nicht an Verbraucher. Bestellungen von Verbrauchern werden von der der Juicetray GmbH nicht angenommen.

2.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§14 I BGB).

2.3. Mit der Bestellung erklären Kunden, dass sie ein Geschäftskunde und kein Ver-braucher sind. Die Juicetray GmbH behält sich vor, im Rahmen der Bestellung des Kunden, als auch vor deren Durchführung, zu überprüfen, ob der Kunde kein Verbraucher ist (z.B. Prüfung der Adressdaten, der USt-Identifikationsnummer).

3. Angebote, Leistungsbeschreibungen und Vertragsschluss

3.1. Von der Juicetray GmbH abgegebene Angebote sind stets freibleibend und unver-bindlich. Die Abgabe eines Angebotes durch den Kunden verpflichtet die Juicetray GmbH nicht zum Vertragsabschluss.

3.2. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Juicetray GmbH oder mit Auslieferung der vereinbarten Leistungen zustande.

3.3. Wünscht der Kunde im Vertragsverlauf eine Änderung an den vereinbarten Leis-tungen oder die durch den Kunden mitgeteilte Sachlage ändert sich nach Abgabe des Angebotes durch die Juicetray GmbH oder nach Vertragsschluss, erstellt die Juicetray GmbH ein Angebot über die Mehr- oder Minderkosten, es sei denn, eine Vergütung nach Aufwand ist vereinbart oder der Kunde verzichtet ausdrücklich auf ein gesondertes Angebot. Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Änderungs-Angebots durch den Kunden pausiert die Juicetray GmbH die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen, sofern durch die spätere Annahme des
Angebots durch den Kunden ein Mehraufwand entstehen würde. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend.

3.4. Juicetray GmbH ist an abgegebene Angebote vier (4) Wochen lang gebunden.

3.5. Alle Angaben über Gewichte, Inhalt, Maße, Farbe usw. sind Durchschnittswerte. Soweit nicht bestimmte Werte schriftlich vereinbart wurden oder in gesetzlichen Bestimmungen zwingend vorgeschrieben sind, sind branchenübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen zulässig.

3.6. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites der Juicetray GmbH haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.

3.7. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

3.8. Die Juicetray GmbH darf zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Subunternehmer einschalten.

4. Beratungsleistungen von Juicetray GmbH:

4.1. Beratungstätigkeiten von Juicetray GmbH bestehen – sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Kunden als Dienstleistung.

4.2. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Kunde entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von Juicetray GmbH empfohlenen oder mit Juicetray GmbH abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn Juicetray GmbH die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Kunden begleitet.

4.3. Der konkrete Inhalt und Umfang der von Juicetray GmbH zu erbringenden Tätigkeit richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird Juicetray GmbH den Kunden hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch den Kunden, indem er die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegen/-abnimmt.

4.4. Juicetray GmbH geht bzgl. der vom Kunden übermittelten Informationen, Unterlagen und des Zahlenmaterials im Rahmen der Tätigkeit davon aus, dass die vom Kunden gelieferten Informationen vollständig und richtig sind. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist Juicetray GmbH nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von Juicetray GmbH Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Kunden mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben. Juicetray GmbH wird den Kunden jedoch bei offenkundigen Fehlern hierauf hinweisen.

4.5. Die Erbringung rechts- und/oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen.

5. Mitwirkung und Schriftform

5.1. Die Vertragsparteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig. Mitwirkungsleistungen und Beistellungen des Kunden erfolgen kostenfrei für die Juicetray GmbH.

5.2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Juicetray GmbH alle notwendigen Unterlagen und Daten rechtzeitig vorgelegt, der Juicetray GmbH alle Informationen mitgeteilt werden und die Juicetray GmbH von allen die Bestellung betreffenden Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Juicetray GmbH bekannt werden. Die Juicetray GmbH benennt auf Anfrage des Kunden für die Entgegennahme der unter Satz 1 aufgeführten Unterlagen, Daten und Informationen einen Ansprechpartner.

5.3. Sämtliche Vereinbarungen bei Vertragsabschluss sind schriftlich niederzulegen, andere als die niedergelegten sind nicht getroffen. Die Schriftform gilt auch für Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Änderungen, einschließlich der Vertragsaufhebung als vereinbart. Dies gilt auch für Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

6. Preise und Versandkosten

6.1. Alle Preise verstehen sich in Euro und netto, d.h. zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich der Versandkosten, Verpackungskosten und etwaiger Zölle.

6.2. Auch wenn eine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisän-derungen wegen veränderter Rohstoff-, Energie-, Lohn- und Vertriebskosten für die Lieferungen, die drei (3) Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgen, vorbehalten.

7. Lieferung und Verfügbarkeit

7.1. Liefer- oder Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich ver-einbart sind. Sie verlängern sich angemessen, wenn der Kunde seinerseits erfor-derliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Auch vom Kunden veranlasste Änderungen der zu liefernden Produkte führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.

7.2. Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung frühestens nach Eingang des Rechnungsbetrages. Bei nicht fristgemäßer Zahlung verschiebt sich der vereinbarte Lieferzeitpunkt um den entsprechenden Zeitraum, um den die Zahlung verspätet war. Für die Produktion nicht auf Lager vorrätiger Teile gewährt der Kunde Juicetray GmbH eine angemessene Produktionsfrist

7.3. Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, ist die Juicetray GmbH zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und die Juicetray GmbH die entstehenden Mehrkosten übernimmt. Darüber hinaus sind Teillieferungen jederzeit auf Wunsch des Kunden bei Übernahme der entsprechenden Kosten durch diesen möglich. Mit Empfangnahme einer Teilbestellung wird ein entsprechender Teilrechnungsbetrag fällig.

7.4. Angaben zur Lieferfrist erfolgen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger ordnungsgemäßer Selbstbelieferung. Betriebs-, Verkehrsstörungen, sowie Aussperrungen und andere Fälle höherer Gewalt im Zusammenhang mit der Selbstbelieferung der Juicetray GmbH, befreien die Juicetray GmbH für deren Dauer von der Einhaltung der Lieferverpflichtung. Die Juicetray GmbH hat den Kunden beim Eintritt solcher Ereignisse unverzüglich zu benachrichtigen. Während der Dauer dieser Behinderung ist der Kunde ebenfalls von seinen vertraglichen Verpflichtungen entbunden,
insbesondere der Zahlung. Ist die Verzögerung dem Kunden nicht zuzumuten, kann dieser nach einer von ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Frist und unter Rücktrittsandrohung, nach Fristablauf durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

7.5. Hält die Juicetray GmbH den angegebenen Leistungszeitpunkt nicht ein, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, nachdem er der Juicetray GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und die Juicetray GmbH diese nicht gewahrt hat.

7.6. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Lieferung geht mit der Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit Verlassen des Auslieferungslagers und zwar auch dann, wenn die Auslieferung mit einem eigenen Fahrzeug erfolgt auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen der Juicetray GmbH gegen die üblichen Transportrisiken versichert.

8. Annahme und Rücktritt

8.1. Der Kunde ist zur Abnahme termingerecht gelieferter Produkte verpflichtet und muss seinerseits alle hierfür notwendigen Voraussetzungen rechtzeitig schaffen. Angelieferte Produkte sind, auch wenn sie unwesentliche Beanstandungen auf-weisen, vom Kunden abzunehmen.

8.2. Rücktritt von einem erteilten Auftrag, Warenumtausch und Warenrückgabe sind, außerhalb der gesetzlich verpflichtenden Fälle, nicht möglich. Durch eine compu-tergestützte Fertigung werden die Bestellungen bereits unverzüglich am Eingangstag erfasst und in Teilbereichen bearbeitet. Stimmt die Juicetray GmbH einem Auftragsrücktritt zu, sind die der Juicetray GmbH bereits entstandenen Kosten bis zum jeweiligen Stand der Produktion zu ersetzen.

8.3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwir-kungspflichten, so ist die Juicetray GmbH berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

9. Zahlungsmodalitäten

9.1. Die Rechnungen der Juicetray GmbH sind nach Abschluss des Bestellvorgangs und ordnungsgemäßer Rechnungsstellung zur Zahlung im Voraus ohne Abzug fällig.

9.2. Bei Bestellungen aus dem Ausland können Zölle sowie bei der Überweisung Bankgebühren entstehen, die vom Kunden zu übernehmen sind.

9.3. Skonto wird, außer es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, nicht gewährt und bei eigenmächtigem Abzug von der Juicetray GmbH nachgefordert.

9.4. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs der Juicetray GmbH aufgrund sachlich gerechtfertigter Umstände, wie z.B. (vorhergehende Zahlungsausfälle oder bekannte wirtschaftliche Schwierigkeiten des Kunden) gefährdet, ist die Juicetray GmbH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen und wegen aller Ansprüche Bürgschaften oder andere Sicherungsleistungen in ausreichender Höhe zu verlangen. Wird eine verlangte Sicherheit nicht geleistet, so werden die gesamten Forderungen der Juicetray GmbH sofort fällig. Außerdem hat
die Juicetray GmbH bezüglich sämtlicher noch nicht erfüllter Lieferverpflichtungen ein Zurückbehaltungsrecht, bis die Sicherheit geleistet ist.

9.5. Die Juicetray GmbH darf die Rechnung dem Kunden auf postalischem oder elektronischen Wege zur Verfügung stellen.

9.6. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Juicetray GmbH anerkannt sind und es sich nicht um Ansprüche auf Herstellung oder Mangelbeseitigung handelt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Produkte (nachfolgend bezeichnet als "Vorbehaltsware") im Eigentum der Juicetray GmbH.

10.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Die Verar-beitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für die Juicetray GmbH vorgenommen.

10.3. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, der Juicetray GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Juicetray GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Der Kunde tritt der Juicetray GmbH auch die Forderung zur Sicherung seiner Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum der Juicetray GmbH stehenden Güter sind vom Kunden unverzüglich aufzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehenden Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Kunde.

10.4. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldo-forderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits mit Vertragsschluss siche-rungshalber in vollem Umfang an die Juicetray GmbH ab. Die Juicetray GmbH ermächtigt den Kunden widerruflich, die an die Juicetray GmbH abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Die Juicetray GmbH verpflichtet sich, die Sicherheiten des Kunden auf dessen Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Juicetray GmbH.

11. Sachmängelgewährleistung und Garantie

11.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte auf Mängel, auch im Fall der Weiter-veräußerung, zu prüfen und etwaige offensichtliche Mängel unverzüglich längstens innerhalb von acht (8) Arbeitstagen nach Erhalt der Produkte schriftlich zu rügen. Transportmängel sind innerhalb 48 Stunden schriftlich anzuzeigen. Werden die
Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gelten die Produkte und deren Lieferung insoweit als genehmigt.

11.2. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige zur Korrektur erhaltenen Vor- und Zwischen-ergebnisse unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu überprüfen und Bean-standungen unverzüglich schriftlich zu rügen. Mit deren Freigabe geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in der an die Freigabe anschließenden Produktion entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren Herstellung, bzw. zum Versand.

11.3. Sofern Produkte im Angebot als Prototypen ausgewiesen sind, weist die Juicetray GmbH ausdrücklich darauf hin, dass diese, sofern die Juicetray GmbH nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich zugesichert hat, nur der Veranschaulichung und zu Versuchszwecken dienen und aufgrund ihrer Eigenschaft als Prototypen für den Serienbetrieb, die seriennahe Erprobung oder für die Weitergabe an Dritte nicht geeignet sind. Für diese Fälle ist die Gewährleistung für Prototypen insoweit ausdrücklich ausgeschlossen.

11.4. Werden Produkte nach Entwürfen oder Daten des Kunden geliefert, so ist die Gewährleistung insoweit ausgeschlossen, als die gelieferten Produkte entsprechend den Entwürfen und Daten hergestellt worden sind.

11.5. Die Juicetray GmbH haftet nicht dafür, dass die gelieferten Produkte für die vom Kunden in Aussicht genommenen besonderen Zwecke geeignet sind, es sei denn, diese Zwecke sind Vertragsinhalt geworden. Insoweit sind jegliche Gewähr-leistungsansprüche, auch auf Minderung, ausgeschlossen.

11.6. Die in der Auftragsannahme angegebenen Stückzahlen werden nach Möglichkeit von der Juicetray GmbH eingehalten. Abweichungen im Rahmen des Han-delsüblichen sind gestattet, sofern sie 10 v.H. nicht übersteigen.

11.7. Eine Garantie besteht bei den von der Juicetray GmbH gelieferten Produkten nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde und zu den im Garantieschein genannten Bedingungen. Kunden werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.

11.8. Soweit ein von der Juicetray GmbH zu vertretender Mangel vorliegt, ist die Juicetray GmbH nach ihrer Wahl zur Mangelbeseitigung, Ersatzleistung (jeweils frachtfrei) berechtigt, wobei der Kunde bei Scheitern der Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt ist, den Kaufpreis zu mindern oder nach seiner Wahl von dem Vertrag zurückzutreten. Ersetzte Produkte gehen in das Eigentum der Juicetray GmbH über.

11.9. Werden Reparaturen oder Veränderungen vom Kunden oder von dritter Seite ohne schriftliche Einwilligung der Juicetray GmbH am gelieferten Produkt vorgenommen, so erlischt jede Gewährleistung, falls der Kunde nicht nachweisen kann, dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten durchgeführten Änderungen verursacht wurden.

11.10. Die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr.

11.11. Für Produkte, die – basierend auf den Vorgaben des Auftraggebers - durch Juicetray GmbH produziert werden, stellt der Auftraggeber Juicetray GmbH insbesondere bzgl. der Einsatzfähigkeit, Verwendbarkeit und Tauglichkeit der Produkte für den vorgesehenen Zweck von sämtlichen Ansprüchen, insbesondere Dritter, sowie die für eine Rechtsverteidigung erforderlichen und sinnvollen Rechtsverteidigungs-kosten auf erstes Anfordern frei.

12. Geistiges Eigentum

12.1. Die Juicetray GmbH überträgt dem Kunden die für den jeweiligen vertraglichen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Produkten.

12.2. Werden durch den Kunden Zeichnungen, Programme, Muster oder Modelle bereitgestellt, so garantiert dieser, dass er über die notwendigen patent- und urheberrechtlichen Leistungsschutz- und Nutzungsrechte sowie sonstige etwaige notwendige gewerbliche Schutzrechte verfügt bzw. Ansprüche Dritter einer Nutzung, Verwendung und/oder Bearbeitung nicht entgegenstehen. Eine diesbezügliche Untersuchungs-/Prüfungspflicht obliegt der Juicetray GmbH nicht.

12.3. Der Kunde stellt die Juicetray GmbH von allen Ansprüchen frei und muss Ersatz für einen eventuell entstehenden Schaden selber leisten. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen und sinnvollen Rechtsverfolgungskosten.

12.4. Die Juicetray GmbH darf die Produkte für Eigenwerbung nutzen, sofern dies branchenüblich und angemessen ist und sofern dem keine vom Kunden anzuzei-genden Vertraulichkeitsinteressen entgegenstehen.

13. Hilfsgegenstände und Archivierung

13.1. Das Eigentum und gewerbliche Schutz- und Urheberrechte an Arbeitsunterlagen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen, Entwürfen, Datensätzen, Korrektur-modellen oder Werkzeugen, die im Rahmen der Auftragsbearbeitung von der Juicetray GmbH angefertigt werden (nachfolgend "Hilfsgegenstände"), verbleiben bei der Juicetray GmbH.

13.2. Datensätze des Kunden, Arbeitsunterlagen sowie andere zur Wiederverwendung benötigten Gegenstände sowie vom Kunden erworbene Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen eine besondere Vergütung über den Ausliefertermin verwahrt und können ansonsten, sofern der Kunden sie nach Aufforderung nicht zurücknimmt, innerhalb von vier (4) Wochen vernichtet werden. Sollten die vorstehend genannten Gegenstände versichert werden, ist dies durch den Kunden vorzunehmen.

14. Haftungsbeschränkung

14.1. Für eine Haftung der Juicetray GmbH auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

14.2. Die Juicetray GmbH haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

14.3. Ferner haftet die Juicetray GmbH für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungs-gemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesen Fällen haftet die Juicetray GmbH jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Juicetray GmbH haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer, als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

14.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die
Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

14.5. Soweit die Haftung der Juicetray GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

15. Datenschutz

15.1. Die Juicetray GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

15.2. Die zum Zwecke der Bestellung angegebenen personenbezogenen Daten (wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten) werden von der Juicetray GmbH zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Bestell-, Auslieferungs- und Zahlungsvorgang beteiligt sind.

15.3. Der Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von der Juicetray GmbH über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

15.4. Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen personenbezogenen Daten durch die Juicetray GmbH finden sich in der Datenschutzerklärung.

16. Abtretung

16.1. Die Juicetray GmbH ist berechtigt, jederzeit ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden ihre vertraglichen Rechte, insbesondere Zahlungsansprüche ganz oder teilweise auf Dritte, einschließlich seriöser Finanzierungsanbieter zu übertragen und die hierzu notwendigen vertraglichen Informationen gegenüber dem Übertragungs-empfänger und etwaigen Dritten, die ein rechtliches Interesse an dem Über-tragungsempfänger oder an der Übertragung haben, sofern für die Übertragung erforderlich, offenzulegen.

16.2. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus der Geschäftsbeziehung nicht ohne die Zustimmung der Juicetray GmbH übertragen.

17. Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache

17.1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unter-liegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), auch wenn nationale Reglungen auf internationales Recht verweisen.

17.2. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten sowie Gerichtsstand ist Hamburg, wenn der Kunde Kaufmann, eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und ein anderer Gerichtsstand nicht zwingend gesetzlich geboten ist. Mit ausländischen Kunden ist die internationale Zuständigkeit durch deutsche Gerichte vereinbart. Die Juicetray GmbH ist berechtigt, Klage am Sitz des Kunden zu erheben.

17.3. Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch, im Zweifel ist die deutschsprachige Fassung ausschlaggebend.

17.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen 

Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke schließt.
Stand: Januar 2025